12.5.09
Beweispflicht bei Kreditkartenbetrug....
EU-Recht Infos zum Verbraucherschtuz
26.7.07
Heizkosten bei Hartz IV
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann statt der gesetzlich erlaubten 48m² insgesamt 7 m² mehr, also insgesamt 55. Seine Heizkosten wurden gekürzt. Zu Unrecht befanden die Richter des Sozialgerichtes Düsseldorf. Wenn die ARGE eine Wohnung genehmigt hat, muß sie auch die vollen Heizkosten tragen und darf nicht kürzen. Die Heizkosten könne man nicht von den Unterkunftskosten trennen, so die Richter. (Az: S 23 AS 119/06),
18.12.06
Recht auf Selbstabholung bei eBay-Kauf
Manch ein Verkäufer bei eBay hat sich mit dieser Methode viele Euros zusätzlich verdient, indem er darauf bestanden hat, daß nur ein Versand erfolgt, aber keine Abholung möglich ist. Auch dann nicht, wenn man in der Nähe seinen Wohnsitz hatte. (was auch mir mal passiert ist...)
Mit dieser Praxis Geld zu scheffeln ist nun für Verkäufer Schluß. Das Amtsgericht Koblenz hat unter dem Aktenzeichen 151 C 624/06 entschieden, daß man die Ware selbst abholen darf und falls der Verkäufer dies nicht will, so ist er in der Beweispflicht. Er muß nachweisen, daß eine andere Form der Übergabe als den Versand nicht möglich ist.
17.12.06
Urheberrecht bei Texten....
Daß man Fotos und Grafiken nicht einfach per Copy und Paste kopieren, oder bei eBay keine Markennamen verwenden darf, hat sich zwischenzeitlich auch beim letzten User herumgesprochen. Derartige “Datenklaus”, noch dazu wenn explizit vom Webmaster auf das Copyright und Urheberrecht hingewiesen wird, können sehr teuer werden. In der Regel muß eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, der streitbefangene Mangel behoben werden und die Anwaltskosten übernommen werden. Da kommt in aller Regel ein Betrag von über 1000 Euro zusammen. Rechnet man dann noch Lizenzgebühren für die Urheberrechtsverletzung hinzu, kann es richtig teuer werden.
Aber damit ist es noch nicht erledigt: geht das Ganze dann noch vor Gericht kommen noch heftige Gerichtskosten hinzu und dann liegt man incl. aller Nebenkosten wie Zeugengelder usw. bei 6-7000 Euro…wie gesagt…für den der die Rechte eines anderen verletzt hat. Das ist locker einmal die Größenordnung eines Kleinkredites auf 6 Jahre verteilt.
Gleiches gilt aber auch bei reinen Texten. Hier scheint es immer noch Zeigenossen zu geben die glauben daß man einen derartigen Textklau per Rechtsklick nicht nachweisen könne. Wie sollte auch der “Verletzte” unter den vielen Millionen Websites bemerken daß sein Text auf einer anderen Seite eingesetzt wird…unter fremdem Namen?
Hierzu kann ich nur sagen daß dies täuscht. Zwischenzeitlich gibt es Counter mit ganz ausgefeilten Statistiken. Da wird gemeldet wer auf den Seiten war, mit welchem Keyword er dorthin gelangte, welche Suchmaschine er benutzte und vor allem…ob ein Bild oder Text per Rechtsklick kopiert wurde…und schon ist der Übeltäter am Haken!
Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten der Recherche für “Verletzte”. Zum Beispiel über “archive.org“. Hier gibt man die Internetadresse ein und bekommt dann die History der betroffenen Seite angezeigt. Mit den Bildern und Texten. Sind die Bilder irgendwann einmal gelöscht worden, dann verbleiben auf jeden Fall die Texte. Dort sind hunderte Millionen Websites gespeichert wo man recherchieren kann. Diese Inhalte dort haben durchaus auch Beweiskraft vor Gericht und werden verschiedentlich zur Beweisführung auch herangezogen.
Kriminell und ein echter Rechtsverstoß ist das Ganze wenn die Domain mit dem geklauten Text verkauft werden soll, zum Beispie bei Sedo. Um die eigene Website aufzuwerten wird fremder Text eingefügt der zur Domain paßt um einen höheren Preis zu erzielen. Dabei wird dann das fremde Eigentum gleich mitverkauft was zu weiteren Problemen mit dem zukünftigen Käufer führen kann.
Im Internet gehen aber die Verfasser von Texten und Artikeln neue Wege. So können sie bei “VGWort” ihre Texte anmelden und Lizenzgebühren erhalten. Grundlage ist ein Bildpixel der nach dem Body-Tag eingefügt wird bei dem jeder Text seine eigene Kennung erhält. Wird er per Copy und Paste übernommen ohne daß sich der Dieb im Quelltext von diesem Schutz überzeugt hat, kann es richtig teuer werden.
Diesen Schutz kann man beantragen und Mitglied bei “VGWort” werden, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel mindestens 3000 Anschläge und eine Mindestbesucherzahl. Wer Interesse daran hat seine Texte schützen zu lassen kann dies unter “VGWort” tun und sich direkt bei VGWort erkundigen. Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, daß Fragen sehr freundlich und zuvorkommend beantwortet werden. Der Schutz von Texten im Internet ist noch in der Testphase. Ab Januar geht es dann richtig los.
Relativ neu ist auch der sogenannte “digitale Fingerabdruck”, oder auch “Fingerprint” genannt, den es für Wordpress als Plugin kostenlos zum herunterladen gibt und den auch ich für meine Beiträge einsetze. Herunterladen, in den Ordner Plugin entpacken und im Admin-Bereich aktivieren. Danach wird das Copyright und der Vermerk zum Urheberrecht den man modifizieren kann, allen Artikeln und neuen Posts im Feed angehängt. Wird dann der Content geklaut und auf einer anderen Seite eingesetzt wird dies gemeldet. Dafür ist die Suchfunktion der wichtigsten Sumas gleich integriert. Eine nähere Beschreibung und den Download findet Ihr hier. Schade ist nur, daß es diesen tollen Fingerprint nicht auch für einfache html-Seiten gibt.
Wer Interesse an dem von mir angeführten Counter hat meldet sich bei “blogcounter.de” an.
29.8.06
Schriftsätze an das Gericht
In dem vorliegenden Fall hatte ein Mann Berufung gegen ein Urteil einlegen wollen und ging mit seiner EMail baden. Die Frist gilt als verstrichen. Allerdings hatte der Mann den Fehler gemacht es buchstäblich auf den letzten Tag ankommen zu lassen. Im Umgang mit Gerichten sollte man dies tunlichst vermeiden, denn auch ein Postbote kann einmal einen Tag länger brauchen als üblich. Zumal ja bereits ein Urteil gesprochen wurde wie in dem vorliegenden Fall wo es um die Berufung ging.
26.8.06
Widerrufsrecht bei eBay
Am 24.08.2006 hat das OLG Hamburg in einem eBay-Fall entschieden, dass Verbraucher künftig einen Monat Zeit haben, ihre Vertragserklärungen zu widerrufen und nicht nur wie bisher 2 Wochen. Damit liegt das OLG Hamburg auf einer direkten Linie mit dem KG Berlin, welches bereits am 18.07.2006 zum gleichen Ergebnis kam.
(KG, Beschl. v. 18.07.2006 Geschäftsnummer: 5 W 156/06)
Ein wie ich meine weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil der Gerichte das mit dazu beitragen wird, daß die Geschäfte bei eBay in Zukunft etwas sauberer ablaufen dürften als bisher.
15.8.06
Verwendung von Meta-Tags - Markennamen
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß die Verwendung fremder Marken als Meta-Tags im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung von Websites nicht gegen das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt.
Die Verwendung von Markennamen in den Meta-Tags sei keine Nutzung, welche einen markenrechtlichen Anspruch begründet.
Ein unlauteres "Abfangen von Kunden" würde lediglich vorliegen, sobald die Verwendung der Meta-Tags dazu führt, daß sich der Mitbewerber vor dem Markeninhaber platziert und ihn dadurch verdrängt.